Barrierefreiheit

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihren Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.antisemitismusbeauftragte.nrw.

 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Bei Erstellung des Webauftritts www.antisemitismusbeauftragte.nrw wurde streng auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit geachtet. Er wird im Januar 2023 einem BITV 2-Test zur Barrierefreiheit unterzogen. Danach ggf. erforderliche Änderungen am Layout und Design zur weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit der Seite werden anschließend umgehend umgesetzt.

 
Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11. Januar 2023 zu Düsseldorf erstellt.

 
Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie uns hierfür eine Mail an antisemitismusbeauftragte@stk.nrw.de.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars personenbezogene Daten an die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen und ihr Büro in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt und dort zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211-837-1555

 
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse
ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier:
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

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