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SLS Porträt aktuell 2024

75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

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Art. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Stellungnahme von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, anlässlich 75 Jahre Grundgesetz:

"Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz am 23.Mai 1949 in Bonn als Antwort auf das nationalsozialistische Unrechtsregime feierlich verkündet. Demokratischer Verfassungsstaat statt Willkürstaat, Freiheitsrechte statt brutaler Unterdrückung und Diskriminierung sind Kernelemente des Grundgesetzes. 

Es hat sich bewährt und muss sich heute bewähren: Gegen einen gewalttätigen Rechtsextremismus, gegen Islamismus, gegen Staatsfeindlichkeit und gegen völkische Ideologien, die Menschen wegen ihrer Religion, Abstammung, Herkunft und sexuellen Orientierung ausgrenzen, als Feinde betrachten. Dagegen müssen wir uns wehren - mit den staatlichen Institutionen, mit der Justiz, mit unabhängigen Medien und der aktiven Zivilgesellschaft.

Antisemitismus in vielfältigen Formen und sowohl rechts- wie linksextrem als auch islamistisch begründet, greift um sich und gefährdet unsere Grundwerte. 

Judenhass ist Menschenhass und verletzt zutiefst die Menschenwürde. 

Sie wird zu Recht in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes als unantastbar geschützt und ist der Wertemaßstab für ein friedliches, tolerantes und respektvolles Zusammenleben.

Dem Antisemitismus müssen wir mit repressiven und präventiven Maßnahmen begegnen. Wir werden uns als Büro der Antisemitismusbeauftragten unermüdlich analog und digital und in vielen Begegnungen dafür einsetzen und die Judenfeinde bekämpfen.

Das waren der Wunsch und die Forderung der Mütter und Väter des Grundgesetzes heute vor 75 Jahren."

 

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Portraitfoto von Sylvia Löhrmann

Zum 27. Januar

Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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