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SLS Porträt aktuell 2024

Antisemitismus in Kultur- und Kunstszene

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Antisemitismus in Kultur- und Kunstszene

Stellungnahme der Antisemitismusbeauftragten zur Erklärung der Kultur-Ministerkonferenz 

Seit der documenta fifteen und der Berlinale sind antisemitische Darstellungen und Äußerungen in Teilen der Kultureinrichtungen sichtbar geworden und haben kontroverse Debatten ausgelöst. Auf der einen Seite wird in offenen Briefen die Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit kritisiert, auf der anderen Seite werden berechtigterweise Überlegungen angestellt, antisemitische Narrative in Kultureinrichtungen nicht mit öffentlichen Geldern zu fördern.

Auf diesem Hintergrund begrüßt die Antisemitismusbeauftragte des Landes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ausdrücklich die am 13. März 2024 beschlossene gemeinsame Erklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände zu „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“. 

Sabine Leutheusser–Schnarrenberger: „Die Kunstfreiheit, die in Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz geschützt ist, ist eine unverzichtbare Grundlage unseres demokratischen Zusammenlebens und eine Bereicherung. Aber Kunst und Kultur müssen auch die Würde der Menschen achten, die nach Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz unantastbar ist. Judenhass verletzt die Menschenwürde.“

Auf Basis dieser Erklärung, die Eckpunkte gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb formuliert hat, wollen Länder, Bund und Kommunen gemeinsame Regelungen und Mechanismen entwickeln, mit denen Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb entschlossen entgegengetreten werden soll. 

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit längerem dafür ein, dass ein stärkeres Augenmerk auf die Haltung von Empfängern staatlicher Förderung beim Thema Antisemitismus gerichtet wird. Mit der jetzigen Erklärung wird diese Forderung aufgegriffen und umgesetzt.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Alle Beteiligte haben mit dieser gemeinsamen Erklärung klar Position gegen Israelhass und Antisemitismus bezogen. Viele kulturelle Einrichtungen und Institutionen sind in kommunaler Verantwortung. Deshalb war es richtig, die kommunalen Spitzenverbände in den Entscheidungsprozess und die Beratungen für die gemeinsame Erklärung einzubeziehen. Nun gilt es, die gemeinsamen Beschlüsse zu konkretisieren und „Förderbedingungen zu präzisieren“ sowie die geforderte „Sensibilisierung“ und „Stärkung der Eigenverantwortung“ der geförderten Einrichtungen und Projekte für das Thema Antisemitismus zu konkretisieren.“ 

Im Tätigkeitsbereich der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalens werden mit der Förderrichtlinie Vorgaben für die Förderung gemacht. 

Nicht gefördert werden:

  • Organisationen, die sich gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung wenden,
  • Organisationen, die die erweiterte Arbeitsdefinition von Antisemitismus der

International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) nicht anerkennen,

  • Organisationen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen (vgl. Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 20. September 2018, Drucksache 17/3577)

Ausführlichere Informationen dazu: https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw/de/node/353

Den Text der gemeinsamen Erklärung finden Sie hier:

https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html

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