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Sylvia Löhrmann, Abraham Lehrer, Ministerin Feller, Christoph Pinkoss im Gespräch

Standards zur Darstellung des Judentums in Schulbüchern

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Sylvia Löhrmann, Abraham Lehrer, Ministerin Feller, Christoph Pinkoss im Gespräch

Gemeinsam mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem Verband Bildungsmedien e.V. hat die Bildungsministerkonferenz eine Erklärung und gemeinsame Empfehlungen zur Darstellung des Judentums in Schulbüchern entwickelt, welche bei einem Fachtag in der Kölner Synagoge am 14. Januar 2025 vorgestellt wurde. 

Entwickelt wurde die Erklärung auf Grundlage der Ergebnisse der Studie des Georg-Eckert-Instituts zu „Darstellungen der jüdischen Geschichte, Kultur und Religion in Schulbüchern des Landes Nordrhein-Westfalen“ von 2023. Analysiert wurden dabei Schulbücher der Fächer Geschichte, Gesellschaftslehre, Erdkunde (bzw. Geographie in der gymnasialen Oberstufe), Politik, Wirtschaft, Praktische Philosophie, katholischer, evangelischer und islamischer Religionsunterricht sowie Deutsch in beiden Sekundarstufen und für alle allgemeinbildenden Schulformen. Die Darstellungen in den 252 untersuchten Nordrhein-westfälischen Schulbüchern zum Judentum, jüdischen Leben und Israel zeigen Licht und Schatten. Neben guten Darstellungen gibt es aber auch Darstellungen, die nicht dem Anspruch eines Lehrmittels in Nordrhein-Westfalen genügen können, da sie sich in einzelnen Elementen an antijüdische Vorurteile anlehnen und antisemitische Einstellungen befördern können. Beispielsweise in einseitigen stereotypen Darstellungen von Jüdinnen und Juden, die Klischees reproduzieren, indem ihnen subtil bestimmte Merkmale oder Begrifflichkeiten zugewiesen werden.

Da davon auszugehen ist, dass die Ergebnisse auch auf Schulbücher anderer Bundesländer übertragbar sind, wurden in der in Köln vorgestellten Erklärung allgemeine Standards formuliert. Diese Empfehlungen richten sich sowohl an die Ersteller von Bildungsmedien sowie die Schulverwaltung und auch an die Lehrkräfte. Die Erklärung umfasst zwölf zentrale Punkte, die für eine fachlich korrekte, didaktisch angemessene und vorurteilsfreie Darstellung des Judentums und damit verbundener Themenbereiche von entscheidender Bedeutung sind. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:

  • Das jüdische Leben darf nicht nur in Konflikten oder im Kontext von Antisemitismus behandelt oder dargestellt werden.
  • Das vielfältige jüdisches Leben war und ist Teil der Gesellschaft, es sollte in seiner Breite und Vielfalt sichtbar und erlebbar werden.
  • Jüdische Geschichte sollte nicht nur aus der Außenperspektive vermittelt werden. Jüdische Perspektiven und Stimmen sollten möglichst in allen behandelten Epochen einbezogen werden.  
  • Aktualität des Antisemitismus zeigen: Das Wissen über den Holocaust ist wichtig, es muss aber auch vermittelt werden, dass der Antisemitismus nach 1945 nicht vorbei war/ist.
  • Ausgewogene sensible Darstellungen des Staates Israel. Israel darf nicht nur als Kriegs- und Krisenstaat behandelt werden.  

Den zwölf Punkten der Erklärung folgen detaillierte praxisnahe Empfehlungen zu den zentralen Themenbereichen „Jüdisches Leben heute“, Jüdische Religion, Ethik und Kultur“, Jüdische Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart“, „Der Staat Israel“ und „Historischer und gegenwärtiger Antisemitismus“. Des Weiteren werden themenübergreifende pädagogische und methodisch-didaktische Aspekte wie Sprache, Materialien und Quellen, Aufgabenstellungen adressiert.

Die Beauftragte begrüßt die Erklärung ausdrücklich, machte in ihrem Grußwort auf der Fachtagung in Köln aber gleichzeitig auch deutlich, dass für alle Stellen, die mit der Erstellung und Zulassung von Bildungsmaterialen befasst sind, zur Anwendung der Empfehlungen eine kontinuierliche Weiterbildung im Bereich Antisemitismus erforderlich sei. Ebenso seien auch Lehrkräfte besser auszubilden, um Antisemitismus zu erkennen und richtig auf diesen reagieren zu können. Gerade weil Schulbildung in den Bereich der Länderkompetenzen fällt, sei ein Austausch über Ländergrenzen hinweg wichtig. Es müssen gemeinsam allgemeingültige bundesweite Standards erarbeitet und festlegt werden: 

In der gemeinsamen Arbeitsgruppe der BMK, BLK und des Zentralrats der Juden, dessen Co-Vorsitzende ich bin, werden wir uns auch weiter intensiv mit der Thematik in allen Bereichen der schulischen Bildung beschäftigen. Es ist unser aller Aufgabe daran mitzuwirken, dass mit den Ergebnissen der Studie auch gearbeitet wird und wir die richtigen Schlüsse ziehen und in Handlungsempfehlungen über- und umsetzen. Dass dies in NRW breit passiert, freut mich. 

Die Gemeinsame Erklärung und gemeinsame Empfehlungen des Zentralrats der Juden in Deutschland, des Verband Bildungsmedien und der Kultusministerkonferenz zu „Darstellung des Judentums in Bildungsmedien“ zum Nachlesen. 

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Portraitfoto von Sylvia Löhrmann

Zum 27. Januar

Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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Portraitfoto von Sylvia Löhrmann

Zum 27. Januar

Mit den Worten „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“, erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1966 den 27.01. zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
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